Neun Unterrichtseinheiten, abgestimmt auf den Alltag mit Kindern.
In Kindertagesstätten und Schulen gelten dieselben Vorschriften zur Ersten Hilfe wie in jedem anderen Betrieb – nur dass die Verletzten kleiner sind. Dieser Kurs verbindet die vorgeschriebenen Inhalte der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung mit den Notfällen, die in Ihrer Einrichtung tatsächlich vorkommen. Für Einrichtungen, die bei einer Unfallkasse versichert sind, übernimmt diese in der Regel die Kosten.

Der Kurs auf einen Blick
| Dauer | 9 Unterrichtseinheiten (ein Tag) |
|---|---|
| Preis | 75 € je Teilnehmer · für Mitglieder einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft in der Regel kostenfrei |
| Für wen | Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Betreuungskräfte, Schulbegleitungen, Hortpersonal |
| Gültigkeit | Zwei Jahre – danach Fortbildung |
| Ort | Bei Ihnen vor Ort ab 10 Teilnehmenden, in gemieteten Räumen oder in unseren Schulungsräumen |
| Anerkennung | EH Campus ist ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV (Kennnummer 8.1817) und vom Landratsamt Freudenstadt nach FeV § 68 anerkannt |
Was im Kurs behandelt wird
- Notfälle bei Kindern: Verschlucken, Fieberkrampf, Pseudokrupp, Atemnot, allergische Reaktion.
- Wiederbelebung bei Säuglingen und Kindern: Geübt an altersgerechten Übungspuppen.
- Typische Kita- und Schulunfälle: Stürze vom Klettergerüst, Kopfverletzungen, Zahnunfälle, Verbrennungen, eingeklemmte Finger.
- Wunden und Blutungen: Versorgung im Gruppenalltag, auch wenn zwanzig andere Kinder zuschauen.
- Chronisch kranke Kinder: Umgang mit Diabetes, Epilepsie und Allergien – und wo die Grenzen Ihrer Zuständigkeit liegen.
- Aufsichtspflicht und Dokumentation: Verbandbuch, Unfallanzeige an die Unfallkasse, Information der Eltern.
- Notruf und Übergabe: Was der Rettungsdienst von Ihnen braucht.
Hinweis: In jedem Block wird geübt. Wir arbeiten mit Übungspuppen, Trainings-Defibrillator und echtem Verbandmaterial – theoretische Blöcke ohne Praxis gibt es bei uns nicht.
Für wen dieser Kurs gedacht ist
Der Kurs richtet sich an das gesamte Personal von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Horten und Betreuungseinrichtungen. Die Zahl der auszubildenden Ersthelfer richtet sich nach der DGUV Vorschrift 1 und den Vorgaben Ihrer Unfallkasse – für Kitas gelten dabei besondere Anforderungen.
Was der Kurs kostet
Der Kurs kostet 75 € je Teilnehmer · für Mitglieder einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft in der Regel kostenfrei.
Gehört Ihr Betrieb einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und sind die Teilnehmenden dort als Ersthelfer benannt, übernimmt der Unfallversicherungsträger die Kosten. Wir rechnen direkt mit ihm ab – Sie erhalten eine Durchschrift für Ihre Unterlagen und zahlen nichts. Wie das Verfahren bei den einzelnen Trägern abläuft, steht auf der Seite Betriebliche Ersthelfer.
Besteht keine Kostenübernahme, stellen wir Ihnen den Kurs direkt in Rechnung, mit einem Zahlungsziel von sieben Tagen.
Häufige Fragen zum Kurs Erste Hilfe für Kitas und Schulen
Wer bezahlt den Kurs für unsere Kita?
In der Regel die Unfallkasse, bei der Ihre Einrichtung versichert ist – in Baden-Württemberg meist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Wir klären die Kostenübernahme vorab und rechnen direkt dort ab.
Wie viele Ersthelfer braucht eine Kita?
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in Kindertageseinrichtungen einen Ersthelfer je Kindergruppe. Das ist eine eigene Regelung, die von den allgemeinen Prozentsätzen für Betriebe abweicht. Im Zweifel bestätigt Ihnen Ihre Unfallkasse die konkrete Zahl für Ihre Einrichtung.
Können Sie in unserer Einrichtung schulen?
Ja, und das ist der Normalfall. Ab zehn Teilnehmenden kommen wir in Ihre Kita oder Schule, auch am Nachmittag, am Abend oder an einem Schließtag.
Wir haben nur sechs Mitarbeiter – lohnt sich das?
Ja. Wir legen dann mehrere Einrichtungen aus der Umgebung auf einen gemeinsamen Termin zusammen. Sprechen Sie uns an, oft finden wir Nachbareinrichtungen mit demselben Bedarf.
Dürfen wir Kindern Medikamente geben?
Das ist keine Frage der Ersten Hilfe, sondern eine rechtliche und organisatorische. Wir sprechen im Kurs darüber, wo die Grenze zwischen Erster Hilfe und Behandlungspflege verläuft; verbindliche Regelungen trifft Ihr Träger.
Kurs anfragen
Sagen Sie uns, wie viele Personen geschult werden sollen und welcher Zeitraum passt. Telefon 01590 1725393, E-Mail ausbildung@eh-campus.de.
