Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Betrieb und rechnen direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.
Jeder Betrieb in Deutschland muss Ersthelfer benennen und ausbilden lassen – das schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor. EH Campus ist durch die Qualitätssicherung Erste-Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter der Kennnummer 8.1817 ermächtigte Ausbildungsstelle. Das heißt: Unsere Kurse werden von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt, und die Kosten trägt in aller Regel Ihr Unfallversicherungsträger.

- Ermächtigte Ausbildungsstelle, Kennnummer 8.1817
- Abrechnung mit BG und Unfallkasse übernehmen wir
- Ab 10 Teilnehmenden bei Ihnen im Betrieb
- Auch abends und samstags
Wir helfen Ihnen bei der Kostenübernahme
Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finanziert. Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb Mitglied ist, die Teilnehmenden als Ersthelfer benannt sind und die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle stattfindet. Alle drei Punkte klären wir vor dem Kurs mit Ihnen ab – und stellen die Abrechnung anschließend selbst.
Der Standardweg – drei Schritte
- Sie melden Ihre Teilnehmer an. Wir brauchen dafür nur Ihre Betriebsdaten, die Mitgliedsnummer bei Ihrer Berufsgenossenschaft und die Namen der Teilnehmenden.
- Wir führen den Kurs durch. Jeder Teilnehmende unterschreibt am Kurstag die Teilnehmerliste, die Grundlage der Abrechnung ist.
- Wir rechnen ab. Die Rechnung geht an Ihre Berufsgenossenschaft, nicht an Sie. Sie erhalten eine Durchschrift für Ihre Unterlagen.
Wenn Ihre Berufsgenossenschaft eigene Regeln hat
Nicht jeder Unfallversicherungsträger arbeitet gleich. Diese Fälle kennen wir und begleiten Sie durch:
- BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Hier läuft die Anmeldung über ein eigenes Verfahren. Wir sagen Ihnen, welches Formular Sie brauchen, und füllen den Teil aus, der die Ausbildungsstelle betrifft.
- BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe): Die BGN verlangt eine vorherige Anmeldung des Kurses. Wir melden den Termin an, sobald wir ihn mit Ihnen festgelegt haben.
- Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände (für Kitas, Schulen, Kommunen, Feuerwehren): Zuständigkeit und Verfahren unterscheiden sich je Bundesland. Für Baden-Württemberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig; das Verfahren ist uns vertraut.
- Kein BG-Mitglied oder Teilnehmer nicht benannt: Dann rechnen wir direkt mit Ihnen ab, zu 65 € je Teilnehmer im Grundkurs.
Wir kommen zu Ihnen – ganz ohne Reisekosten für Ihre Mitarbeiter
Ein Kurstag außer Haus kostet Sie nicht nur den Kurs, sondern auch Fahrzeit, Fahrtkosten und Ausfallzeit. Deshalb schulen wir ab zehn Teilnehmenden direkt bei Ihnen im Betrieb. Sie stellen einen Raum, in dem am Boden geübt werden kann – wir bringen Übungspuppen, Trainings-Defibrillator, Verbandmaterial und Unterlagen mit.
Für kleinere Betriebe mieten wir Räume in Ihrem Ort an und legen mehrere Firmen auf einen Termin zusammen. So kommen auch fünf Personen zu einem wirtschaftlichen Kurs.
| Inhouse ab 10 Personen | Sammeltermin ab 5 Personen | In unseren Räumen |
|---|---|---|
| In Ihrem Betrieb, zu Ihrer Uhrzeit. Auch in zwei Gruppen an einem Tag, damit der Betrieb weiterläuft. | Wir mieten einen Raum in Ihrer Nähe und legen mehrere Betriebe zusammen. | In Bad Rippoldsau-Schapbach, für einzelne Mitarbeiter. |
Welcher Kurs ist der richtige?
| Situation | Kurs | Dauer |
|---|---|---|
| Mitarbeiter wird erstmals Ersthelfer | Erste-Hilfe-Grundkurs | 9 UE |
| Ersthelfer-Ausbildung liegt zwei Jahre zurück | Erste-Hilfe-Fortbildung | 9 UE |
| Sie haben einen Defibrillator angeschafft | AED-Schulung | 2 UE |
| Forstbetrieb, Waldarbeit, Holzernte | Erste Hilfe Wald und Forst | 9 UE |
| Kita, Schule, Jugendarbeit | Erste Hilfe für Bildungseinrichtungen | 9 UE |
| Arzt- oder Zahnarztpraxis | Notfalltraining für Praxisteams | 4 UE |
| Besondere Gefährdung in Ihrem Betrieb | Individualkurs | 2–6 UE |
Häufige Fragen von Betrieben
Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb haben?
Nach DGUV Vorschrift 1 müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein, in allen übrigen Betrieben mindestens 10 Prozent. In Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Versicherten genügt ein Ersthelfer. Ausführlich erklärt im Ratgeber.
Was kostet die Ausbildung für unseren Betrieb?
In der Regel nichts. Sind Ihre Teilnehmenden als betriebliche Ersthelfer benannt und ist Ihr Betrieb Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, übernimmt diese die Kosten. Wir rechnen direkt dort ab. Ohne Kostenübernahme berechnen wir 65 € je Teilnehmer.
Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer zur Fortbildung?
Alle zwei Jahre. Die Fortbildung umfasst wie der Grundkurs neun Unterrichtseinheiten. Wird die Frist überschritten, ist in der Regel wieder ein vollständiger Grundkurs nötig.
Ab wie vielen Personen kommen Sie in den Betrieb?
Ab zehn Teilnehmenden führen wir den Kurs bei Ihnen durch. Bei kleineren Gruppen legen wir mehrere Betriebe auf einen Sammeltermin zusammen oder Sie schicken einzelne Mitarbeiter zu einem öffentlichen Termin.
Welchen Raum brauchen Sie?
Einen Raum, in dem die Teilnehmenden am Boden üben können – als Faustregel etwa 2 m² pro Person zusätzlich zur Bestuhlung. Ein Schulungsraum, eine Kantine oder ein leerer Aufenthaltsraum reichen meist aus. Strom für den Beamer ist hilfreich, aber nicht zwingend.
Können Sie auch am Wochenende oder in der Spätschicht schulen?
Ja. Abendkurse und Samstagstermine sind möglich und bei Betrieben mit durchgehender Produktion die Regel. Sprechen Sie uns auf Ihre Schichtzeiten an.
Wie kurzfristig können wir einen Kurs bekommen?
Planen Sie mit zwei bis drei Wochen Vorlauf. Wenn es eilt – etwa weil eine Begehung ansteht – rufen Sie an, wir finden oft schneller eine Lösung.
Bekommen wir eine Teilnehmerliste für unsere Unterlagen?
Ja. Sie erhalten die unterschriebene Teilnehmerliste und jeder Teilnehmende seine persönliche Bescheinigung. Beides brauchen Sie für Begehungen durch Ihre Berufsgenossenschaft.
Angebot für Ihren Betrieb anfordern
Nennen Sie uns Ihre Branche, die Zahl der Mitarbeiter und Ihre Berufsgenossenschaft – wir sagen Ihnen, wie viele Ersthelfer Sie benötigen, welcher Kurs passt und ob die Kosten übernommen werden. Das Angebot ist unverbindlich und kostet Sie nichts.
Lieber direkt? Sie erreichen uns unter 01590 1725393 oder ausbildung@eh-campus.de. Anfragen beantworten wir in der Regel noch am selben Werktag.
